Was versteht man unter den Begriffen Verkehrswert und Grundstück?
Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§194 BauGB).
Grundstück
Ein Grundstück ist einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen Grundstücke nicht im Grundbuch verzeichnet werden müssen. Dies sind z.B. Grundstücke des Bundes, der Kirchen oder öffentliche Wege. Eine Aufstellung findet sich im §3(2) der Grundbuchordnung.


