Vermessung von Verkehrs- und Gewässeranlagen



Diese Vermessung ist als Sonderfall einer Teilungsvermessung zu sehen.

Hierbei wird die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Verkehrs- und Gewässeranlagen durch Flurstücksbildung vorbereitet. Häufige Anwendungsgebiete sind Schlussvermessungen und Bildung von Flurstücken, die aufgrund der notwendigen Richtigstellung der Eigentumsverhältnisse an bereits öffentlich gewidmeten Flächen notwendig sind.

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