Vermessung von Verkehrs- und Gewässeranlagen

Diese Vermessung ist als Sonderfall einer Teilungsvermessung zu sehen.
Hierbei wird die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Verkehrs- und Gewässeranlagen durch Flurstücksbildung vorbereitet. Häufige Anwendungsgebiete sind Schlussvermessungen und Bildung von Flurstücken, die aufgrund der notwendigen Richtigstellung der Eigentumsverhältnisse an bereits öffentlich gewidmeten Flächen notwendig sind.


