Parzellierung von Baugebieten (Sonderung)

Für die Anlage und Vermarktung von Baugebieten ist eine gute Koordination aller Leistungen notwendig. Hierzu zählt auch die richtige Eintaktung der Vermessung.

Am Anfang eines Baugebietes steht oftmals die "Grüne Wiese" oder ein brach liegendes Gelände mit nicht mehr genutzten Gebäuden. Es fehlen die Planungsleistungen, die Erschließungsanlagen mit ihren Ver- und Entsorgungsleitungen, eventuell Abrissarbeiten, sowie sinnvoll zugeschnittene Parzellen.

Nachdem sich der Eigentümer entschlossen hat, ein Baugebiet zu schaffen und die hierfür notwendigen Voraussetzungen (Bebaubarkeit ist geklärt) gegeben sind, wird der Bestand aufgemessen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Planung der Erschließungsanlagen und die Festlegung des Parzellenzuschnitts. Hinzu kommen eventuelle Vorgaben des Bauplanungsrechts. Beide Vorgänge sind aufeinander abzustimmen.

Um schon in der frühen Planungsphase über Parzellen und somit über handelbare Grundstücke zu verfügen, wird eine Sonderung durchgeführt. Dabei entstehen die neuen Flurstücksgrenzen ausschließlich im "Computer". Eine örtliche Vermessung erfolgt nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verlauf der alten, bisher im Kataster vorhandenen Grenzen bekannt und exakt festgelegt ist.

Eine Vermarkung der Grenzpunkte in diesem Stadium der Entwicklung des Baugebietes macht keinen Sinn. Durch Abrissarbeiten, Erschließung und Bauarbeiten an den neuen Gebäuden würden Grenzsteine verloren gehen. Diese werden in einem 2. Vermessungsverfahren erst dann gesetzt, wenn sich das Baugeschehen beruhigt hat, die Erschließungsanlagen vollständig hergestellt sind.

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