Absteckung gemäß §68 (3), Satz 1 Brandenburgische Bauordnung

Vor der Absteckung muss dem Vermesser eine Kopie der Baugenehmigung zur Verfügung gestellt werden, damit die Arbeiten dementsprechend ausgeführt werden können. Die Absteckung sollte mindestens 3 Werktage vor dem Baubeginn durch Sie, die Baufirma oder den Architekten abgerufen werden. Nur die zeitnahe Übernahme der Hauptachsen durch die Baufirma stellt sicher, dass der Bau auch tatsächlich nach der Absteckung und somit nach der Genehmigung erfolgt. Dabei werden die Hauptachsen des geplanten Bauwerks nach Lage und Höhe durch den Vermessungsingenieur in die Örtlichkeit übertragen. Hauptachsen sind beim Eigenheim oft die Außenkanten des aufsteigenden Außenmauerwerks.

Bei der Absteckung unterscheidet man, je nach Bauausführung, zwischen der Grobabsteckung und der Feinabsteckung.

Eine Grobabsteckung ist häufig nur bei größeren Bauvorhaben oder bei Bauten mit Keller erforderlich. Die Grobabsteckung benötigt der Tiefbauunternehmer ggf. vor dem Baubeginn zum Aushub der Baugrube. Durch diese Absteckung ist sichergestellt, dass der Erdaushub an der richtigen Stelle auf Ihrem Baugrundstück und lediglich im erforderlichen Umfang erfolgt.

Die Grobabsteckung wird durch die Aushubarbeiten in der Regel zerstört und ist daher von den Genauigkeitsanforderungen nicht mit der eigentlichen Absteckung zur Bauausführung (Feinabsteckung) vergleichbar. Zum Umfang der Grobabsteckung gehört natürlich auch die Herstellung und Übergabe eines Höhenfestpunktes.

Die Feinabsteckung benötigt das bauausführende Unternehmen, um das Fundament bzw. die Bodenplatte lage- und höhengenau entsprechend der vorliegenden Bau-genehmigung erstellen zu können. Natürlich wird die Feinabsteckung auch als Grundlage für den weiteren Hochbau verwendet.

An die Feinabsteckung werden sehr hohe Genauigkeitsanforderungen gestellt. Dies resultiert insbesondere aus der Einhaltung der vorgegeben Zwangsmaße, Grenzabstände und sonstigen Bedingungen.

Die Absteckung gibt Ihnen die abschließende Sicherheit, dass die spätere örtliche Lage Ihres Hauses auch Ihrer Planung und damit Ihrer Genehmigung entspricht sowie die geforderten Abstände eingehalten werden.

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