Eigenheim bauen / Bauherren

Für ein Bauvorhaben im Land Brandenburg benötigen Sie im Regelfall folgende Vermessungsleistungen:

1. Amtlicher Lageplan (Bauantrag stellen)

Ob Ihr geplantes Traumhaus auch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, prüft die Bauaufsichtsbehörde u.a. mit dem amtlichen Lageplan zur Bauvorlage. Er somit ein wichtiger Bestandteil der Bauantragsunterlagen.

Detailinformationen und Beispiel

2. Absteckung (nach Erhalt der Baugenehmigung - vor Baubeginn)

Nach Vorliegen der Baugenehmigung kann mit dem Bau begonnen werden. Dazu muss das bisher nur in der Planung auf dem Papier existierende Bauvorhaben in der Örtlichkeit gekennzeichnet werden.

Detailinformationen

3. Schlusseinmessung (nach Fertigstellung Bodenplatte / Rohbau)

Die Schlusseinmessung besteht aus der Einmessungsbescheinigung (Baukontrollmessung für die untere Bauaufsicht) und der Amtlichen Gebäudeeinmessung (Nachweis im Liegensschaftskataster - Flurkarte). Beide Messungen sollen in einem gemeinsamen Termin ausgeführt werden.

Details zur Einmessbescheinigung

Details zur Gebäudeeinmessung und Beispiel

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die gewünschte Bauvermessung.
(Hier geht es ganz einfach zur unverbindlichen Anfrage).

Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Eine telefonische Beratung ist für uns selbstverständlich. Gern bieten wir Ihnen auch einen Termin in unserem Büro an.

Sofern Sie nicht ein komplettes Grundstück sondern nur eine Teilfläche erworben haben, benötigen Sie eine Teilungsvermessung. Diese ist dann die spezielle Voraussetzung für die spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

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